Nein zur neuen Billag-Mediensteuer
21.10.2014
Stets wird das Hohelied auf die KMU als Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft angestimmt. Im Dauerchor wird landauf, landab dazu aufgerufen, Sorge zu unseren KMU zu tragen, die Wirtschaft zu entlasten und den Werkplatz Schweiz fit zu halten. Gleichzeitig beschliesst die Politik stets neue Gebühren und Abgaben, jüngst mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz. Unterschreiben Sie das Referendum (www.mediensteuer-nein.ch).
Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes haben Ende September National- und Ständerat die Einführung einer neuen Billag-Mediensteuer beschlossen. Das Geschäft war sehr umstritten. Betroffen sind sowohl Private wie auch Unternehmen und sogar Amtsstellen. Sie alle werden auch künftig Billag-Mediensteuer zahlen, die Unternehmen aber noch viel mehr. Für die Unternehmen führt die Vorlage ab einem jährlichen Umsatz von 500‘000 Franken eine generelle Mediensteuer ein. Abgestuft nach Umsatz sollen Firmen jährlich bis zu 39‘000 Franken für den Empfang von Radio und Fernsehen zahlen – egal, ob im Betrieb überhaupt Radio gehört oder Fernsehen geschaut wird. Die Wirtschaft wird jährlich mit 200 Millionen Franken belastet.
Doppelbelastung für Unternehmen
Medienkonsumenten sind aus Natur der Sache stets natürliche Personen. Es ist daher weder sachgerecht noch nachvollziehbar, wieso Unternehmen überhaupt eine Mediensteuer leisten sollen. Sie zahlen bereits heute unzählige Steuern und Abgaben. Eine generelle Billag-Mediensteuerpflicht führt zu einer Doppelbelastung: Der Inhaber, die Geschäftsführerin oder die Mitarbeitenden sind verpflichtet, sowohl für den privaten Haushalt als auch für die Firma zu zahlen. Radiohören im Zug oder im Auto ist durch die Abgabe im Privathaushalt abgedeckt, nicht aber das Radiohören in der Firma. Das macht keinen Sinn.
Finanzielle Intransparenz
Wie die bisherigen Billag-Gebühren sollen die Einnahmen der neuen Billag-Mediensteuer an die SRG gehen. Die SRG als Staatsbetrieb unterliegt nicht einmal der Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Das Finanzkontrollgesetz
ist nicht anwendbar. Die EFK sollte von sich aus – und nicht nur auf Antrag des
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) – berechtigt
werden, Kontrollen durchzuführen. Die EFK sollte Zweckmässigkeitskontrollen
durchführen können und sich in einer Prüfung mit der Frage beschäftigen können,
ob Radio und Fernsehen zweckmässig organisiert sind. Dies ist nicht möglich.
Die EFK hat aber die Möglichkeit, Kontrollen beim unabhängigen Bundesgericht zu
machen. Bei den privaten Sendern, die von der SRG Geld erhalten, darf die EFK
tätig werden, weil es sich um Subventionen handelt. Es gibt keinen Grund,
weshalb die EFK selbständig nicht auch bei der SRG aktiv werden sollte. Auch
sollte die Bundesversammlung jährlich detailliert über den Finanzhaushalt der
SRG informiert werden. Ertrag und Aufwand bezüglich der Abgabe für Radio und
Fernsehen sollten in der Staatsrechnung transparent ausgewiesen werden. Aber
auch diese Forderungen sind abgelehnt worden.
Bundesrat kann Mediensteuer erhöhen
Die alleinige Kompetenz zur Festlegung und Anpassung – sprich: Erhöhung –
der neuen Billag-Mediensteuer liegt beim Bundesrat und ist somit der demokratischen
Kontrolle entzogen. Mit der Delegation an den Bundesrat ist eine Erhöhung der Billag-Mediensteuer absehbar. In den vergangenen Jahren sind die Einnahmen bedingt durch die starke Zuwanderung stetig gestiegen. Obwohl immer mehr Einnahmen fliessen, ist eine Senkung nie ernsthaft zur Debatte gestanden. Das zeigt, dass mit einer Kompetenz beim Bundesrat Korrekturen in der Mediensteuerhöhe nur in Richtung nach oben zu erwarten sind. Noch 1990 setzte der Bundesrat den Preis auf CHF 279 pro Jahr fest. Heute sind pro Haushalt und Jahr CHF 462 geschuldet, was einer Preiserhöhung von fast 60% entspricht.
Rechtsstaatlich bedenklich
Rechtsstaatlich ist das Vorgehen des Bundes bedenklich. Die Einführung einer neuen Steuer muss über eine Verfassungsrevision erfolgen. Namhafte Staatsrechtler bestreiten die Verfassungsmässig-keit der Vorlage.
Unterschreiben Sie noch heute
Im Dauerchor wird landauf, landab dazu aufgerufen, Sorge zu unseren KMU zu tragen, die Wirtschaft zu entlasten und den Werkplatz Schweiz fit zu halten. Jetzt besteht die Möglichkeit, mit dem Referendum gegen die neue Billag-Mediensteuer Unterschriften zu sammeln. Unterschreiben Sie bitte jetzt! Unterschriftenbögen
können unter www.mediensteuer-nein.ch runtergeladen und ausgefüllt werden. Unter info@mediensteuer-nein.ch können adressierte und vorfrankierte Unterschriftenkarten bezogen werden.
Dieter Kläy, Kantonsrat