Pistenverlängerung Flughafen Zürich
30.12.2023
Die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Zürich wird durch Vorgaben des Bundes und die Lärmschutzverordnung vorgegeben. Bei einem Betrieb mit Landungen von Norden und von Osten soll tagsüber eine Stundenkapazität von 70 Flugbewegungen zur Verfügung gestellt werden. Das gibt der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) vor und hat mit den Pistenverlängerungen, über die wir am 3. März 2024 abstimmen, nichts zu tun. Hingegen können dank den Pistenverlängerungen, denen der Kantonsrat zugestimmt hat, abends die letzten Flugzeuge früher starten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons profitieren von mehr Nachtruhe. Irritierend ist, dass der Winterthurer Stadtrat sich finanziell an der Kampagne gegen die Pistenverlängerung beteiligen will. Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Daraus folgt eine Verpflichtung der Behörden auf eine korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen, wie das Bundesgericht festgehalten hat.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Winterthur