Politik lebt immer von Interessen
23.03.2018
Zahlreich sind die Vorstösse im Parlament zum Thema Lobbying. Sie alle zielen darauf ab, die Interessenvertretung durch externe Personen einzuschränken und unter Kontrolle zu bringen. Die grössten und mächtigsten Lobbisten sind allerdings die Parlamentarier und Parlamentarierinnen selbst. Ebenso gross ist der Druck auf die politischen Parteien, ihre Finanzen offenzulegen. Anfang März sind in den Kantonen Freiburg und Schwyz sogenannte Transparenzinitiativen angenommen worden.
Heute können sich Interessenvertreter an ein Mitglied der Bundesversammlung wenden und so Zugang zum Parlamentsgebäude erlangen. Jedes Parlamentsmitglied kann für zwei Personen Zutrittsausweise ausstellen lassen. In den vergangenen Jahren sind viele Vorstösse unternommen worden, dieses System zu verändern. «Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus» forderte der damalige Nationalrat Andrea Caroni, indem er ein Akkreditierungssystem und entsprechende Transparenz über die Mandanten und Arbeitgeber von Interessenvertretern forderte. Ständerat Thomas Minder forderte unter anderem, dass Lobbyisten keine dauerhaften Zutrittskarten mehr erhalten. Beide Vorstösse scheiterten. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnte sie ab.
Zugang zum Parlamentsgebäude soll beschränkt werden
Vor drei Jahren unternahm der Neuenburger Ständerat Didier Berberat einen neuen Versuch, indem auch er eine Akkreditierung von Lobbyistinnen und Lobbyisten fordert. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Verantwortung für den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern nach wie vor bei den Parlamentsmitgliedern zu belassen. Allerdings soll nur noch für eine Lobbyistin oder einen Lobbyisten ein Zutrittsausweis ausgestellt werden. Zudem sollen die Interessenvertreter Angaben zu ihren Auftraggebern und Aufträgen machen. Neu sollen die Ratsmitglieder von ihnen empfangene Tagesbesucher im Parlamentsgebäude begleiten, damit die Interessenvertreter nicht als Tagesbesucher die neuen Zutrittsregelungen umgehen können. Im Endeffekt bedeutet dies, dass nur noch ein Zutritt pro Parlamentsmitglied vergeben werden kann. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Forderung, die ein klarer Rückschritt gegenüber der heutigen Regelung ist, ab.
Transparenzinitiativen als bürokratischer Leerlauf
Die Forderung, dass die politischen Parteien ihre Finanzen offenlegen sollen, ist nicht neu. Überraschenderweise sind Anfang März in den Kantonen Freiburg und Schwyz zwei Transparenzinitiativen angenommen worden. Künftig müssen in den Kantonen Schwyz und Freiburg Parteispenden deklariert werden. Bei privaten Beiträgen gilt im Kanton Schwyz die Transparenzpflicht ab 5‘000 und bei Firmenspenden ab 1‘000 Franken. Auf Bundesebene ist ebenfalls eine Transparenzinitiative lanciert worden die verlangt, dass Parteien und Komitees ihre Finanzen transparent machen müssen. Parteien legen gegenüber der Bundeskanzlei ihre Rechnung und die Herkunft aller Spenden über Fr. 10'000 offen. Personen und Komitees, die in einer Kampagne mehr als Fr. 100’000 einsetzen, sind verpflichtet, Grossspenden zu deklarieren. Die Zahlen sollen vor der Wahl respektive der Abstimmung publik gemacht werden. Anonyme Grossspenden werden verboten.
Politik ist Interessenvertretung
Politik ist aus der Natur der Sache Interessenvertretung. Interessenvertretung ist nichts anderes als die Artikulation von Ideen, Positionen, aber auch die Vermittlung von Hintergrundwissen. Ein Parlamentarier bzw. eine Parlamentarierin kann in den komplexen Sachfragen unmöglich alle Details kennen. Wer die Interessenvertretung einschränken will, will letztlich die Politik einschränken. Das gilt auch für die Parteienfinanzierung. In der Schweiz sind die Parteien private Vereine. Eine staatliche Parteienfinanzierung gibt es – von den Fraktionsbeiträgen abgesehen – nicht. Das soll auch so bleiben.
Eine konsequente Umsetzung der Transparenzinitiative würde bedeuten, dass bei allen Parteien und ihren Kantonal, Bezirk- und Ortssektionen eine Erhebung über die Parteispenden gemacht werden müsste. Die Konsequenz wäre die Führung eines Parteienregisters aus welchem ersichtlich würde, wer wann welche Spende vorgenommen hat. Eine Deklarationsbürokratie wäre die Folge. Die Spenderinnen und Spender müssten in einer Datei erfasst und publiziert werden. Es stellt sich die Frage, wer das Parteienspendenregister führt und wie es einsehbar wird.
Eine Offenlegung der Parteifinanzen allein schafft Ungerechtigkeiten. Oft sind es lose Zusammenschlüsse von Wahl- und Abstimmungskomitees, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Branchenverbänden, Referendums- oder Initiativkomitees oder anderen parteiübergreifenden Organisationen, die die Kampagnen führen und dafür Spenden oder Beiträge erhalten und für ihre politischen Zwecke einsetzen. Diese müssten alle auch deklarieren.
Auch wenn Wahl- und Abstimmungskämpfe tendenziell immer teurer werden, werden die Spendenkampagnen überschätzt. Die Realität zeigt zudem, dass es bei Wahl- und Abstimmungskämpfen nicht allein auf die Finanzen ankommt. Die Gleichung mehr Geld ergibt mehr Wahl- oder Abstimmungserfolg stimmt in der Realität nicht. Transparenzinitiativen werden deshalb nicht viel bewirken können.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv