Dieter Kläy
Dieter Kläy

Räte stehen kurz vor der Einigung

09.12.2016
Das Seilziehen um die Umsetzung der Masseeinwanderungsinitiative ist in der laufenden Wintersession weitergegangen. Der Ständerat droht Unternehmen mit Strafe bis 40'000.- Busse, wenn sie geeignete Stellensuchende nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. Eine Ablehnung eines Kandidaten muss per Gesetz begründet werden. Das hat der Ständerat in der ersten Woche der laufenden Wintersession beraten. Vergangenen Montag war die Vorlage im Nationalrat. Dieser hatte sich bekanntlich in der Herbstsession für den "Inländervorrang light" entschieden, der sich auf eine Stellenmeldepflicht beschränkt- ohne Anhörungs- und Begründungspflicht.  
Mit Blick auf die Verschärfung im Ständerat ist der Nationalrates nun aber eingeknickt. Von seinem Beschluss der Herbstsession wollte er nichts mehr wissen. Stattdessen hat er das Konzept des Ständerates in den Grundzügen übernommen, das er aber abmildert. Firmen in Branchen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit sollen ihre Stellen nicht nur den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, sondern geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch zum Gespräch einladen müssen. Eine Pflicht, Absagen zu begründen, lehnte allerdings eine Mehrheit des Nationalrats ab. Mit diesem Entscheid soll Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit über die RAV einen Vorsprung eingeräumt werden.
Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist das zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ständerat, aber nach wie vor ein viel zu bürokratischer Ansatz, welcher mit für KMU drakonische Bussen in der Höhe bis zu CHF 40‘000.- angereichert worden ist.
Der sgv bevorzugt eine niederschwellige und automatisierte Meldepflicht offener Stellen. Offene Stellen sollen durch die Firmen auf ihrer eigenen Webpage ausgeschrieben werden. Auf diese Weise können die RAV im Internet gemeldete Stellen automatisch erfassen und übernehmen. Damit werden Vakanzen dem RAV gemeldet, bevor sie durch ausländische Fachkräfte besetzt werden können. Es soll aber ausdrücklich keine Exklusivmeldefrist ans RAV sein. Eine aktive, obligatorische und exklusive Meldepflicht unter Einhaltung einer bestimmten Karenzfrist an die RAV lehnt der sgv ab, ebenso wie die von beiden Räten nun beschlossene Pflicht der Unternehmen, vom RAV zugewiesene Stellensuchende anzuhören. Zudem ist es unklar, wer über die Zahl der Dossiers und die Eignung der Kandidaten entscheidet. Die Pflicht des Arbeitgebers, durch das RAV zugeteilte Stellensuchende empfangen und beurteilen zu müssen, ist ein zu starker Eingriff in den Arbeitsmarkt.
Die verbleibenden Restdifferenzen zwischen National- und Ständerat müssen in der dritten Sessionswoche bereinigt werden. Dann bleibt noch die Schlussabstimmung am 16. Dezember. Offen bleibt, ob gegen diese Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Referendum ergriffen wird.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv