Dieter Kläy
Dieter Kläy

Revision des Bundesgesetzes über die Schwarzarbeit nicht zielführend

02.09.2016

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat die Beratungen über die Revision des Bundesgesetzes über die Schwarzarbeit (BGSA) abgeschlossen. Nur mit ganz knappen Mehrheiten findet der Vorschlag des Bundesrates Unterstützung. Das zeigt, dass die Massnahmen sehr umstritten sind. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt Schwarzarbeit, lehnt aber die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates als nicht zielführend ab.

 

Mit gerade einmal 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hat die umstrittene Vorlage Zustimmung in der WAK-N erhalten. Eine starke Minderheit beantragt dem Rat Nichteintreten auf das Geschäft. Dies ist auch die Haltung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, da die Mehrheit der vorgeschlagenen Massnahmen nach seiner Beurteilung nicht zielführend sind. Die Instrumente, welche mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführt worden sind, haben sich in der Vergangenheit bewährt. Zentraler Punkt des heute geltenden Gesetzes gegen die Schwarzarbeit ist der Einsatz von Schwarzarbeitskontrollorganen, welche die Einhaltung von Melde- und Bewilligungspflichten im Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht kontrollieren.

Gegen KMU

KMU sollen nicht mehr in den Genuss der Vereinfachungen kommen. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren soll explizit nur noch für im Privathaushalt beschäftigte Personen zulässig sein. Dieser KMU feindliche Entscheid, der zu mehr Bürokratie führen wird, ist nur mit Stichentscheid der WAK-N Präsidentin (SP) zustande gekommen. Für einen Missbrauch durch die KMU gibt es keine Indizien. Es bestehen auch keine Studien oder Erhebungen diesbezüglich. Den Ausschluss von kleinen Betrieben, von denen es zum Beispiel im Gastgewerbe sehr viele gibt, von der Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung lehnt der sgv ab.

Ausdehnung der Kontrollen

Ebenfalls nur knapp mit 12 zu 11 Stimmen sollen die Meldemöglichkeiten erweitert werden, wenn Kontrollen Hinweise auf Verstösse gegen relevante rechtliche Bestimmungen ergeben. Die Meldemöglichkeit soll auch für mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge gelten. Für den sgv muss der administrative Aufwand, der mit der Kontrolltätigkeit einhergeht, für die kontrollierten Betriebe auf ein Minimum beschränkt werden.

Leistungsvereinbarungen mit Kantonen

Der Stichentscheid der Präsidentin der WAK-N war auch beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen notwendig. Neu soll das SECO den kantonalen Kontrollorganen nach Anhörung der Kantone Weisungen erteilen können. Auch diese Massnahme lehnt der sgv ab.

Immerhin lehnt die Kommission einen neu vorgesehenen Artikel ab, der die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreibt. Dies würde zu viel administrativen Aufwand nach sich ziehen.

Die sehr knappen Resultate machen deutlich, dass die Revision des Bundesgesetzes über die Schwarzarbeit sehr umstritten ist. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird seine Position ablehnende Position zu diesen unnützen Massnahmen in der Herbstsession nochmals klar bekräftigen. 

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv