Schritt zu noch mehr Staat?
19.03.2021
Medienförderung: Nationalrat zeigt sich freigiebig
In der Corona-Krise werden die Medien von der Politik besonders umsorgt. Nachdem sie bereits Corona bedingt Unterstützung erhalten, will der Bundesrat mit seiner Botschaft «Zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien» in allen Regionen und Sprachregionen «attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot» schaffen, damit die Medien ihre «Wächterfunktion» auch in Zukunft wahrnehmen können. Hinter diesen blumigen Worten verbirgt sich ein buntes Gemisch von bekannten und neuen Fördertatbeständen. Von den millionenschweren Massnahmen profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen und die Medienausbildung.
Drei Schwerpunkte
Erstens wird die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse ausgebaut. Die geltende Auflagenobergrenze und das Kopfblattkriterium sollen aufgehoben und die Zustellermässigung pro Exemplar soll erhöht werden. Der jährliche Beitrag aus den allgemeinen Bundesmitteln soll von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht werden. Gemäss Bundesrat soll die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse unverändert mit jährlich 20 Millionen Franken unterstützt werden.
Über eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sollen die bestehenden allge-meinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen sowie um IT-Investitionen.
Drittens sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes Online-Medien einen Beitrag erhalten, sofern sie mit ihren Medienangeboten Publikumseinnahmen erzielen können.
Zankapfel Online-Medien-Förderung
Nachdem der Ständerat in der Sommersession vergangenen Jahres noch eine Online Medien-Förderung abgelehnt hat und die Vorlage auftrennen wollte, hat der Nationalrat in der eben zu Ende gegangenen Frühjahrssession 30 Millionen Franken gesprochen. Im Rahmen der indirekten Medienförderung will der Nationalrat wie der Ständerat 40 Millionen für die Früh- und Sonntagszustellung von Printmedien durch Private ausgeben. Die Beiträge an die Ermässigung der Post-Zustelltarife für abonnierte Zeitungen werden von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht. Insgesamt fliessen direkt oder indirekt 120 Millionen Franken zusätzlich zu den Medien. 30 statt 20 Millionen gibt es für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die über verbilligte Posttaxen verstärkt unterstützt werden soll.
Indirekte Förderung ja – direkte nein
Der Schweizerische Gewerbeverband hat die indirekte Presseförderung über die Verbilligung der Posttarife immer unterstützt. Die Verbandsmedien des sgv – wie viele andere Verbandsorgane - profitieren ebenfalls von den verbilligten Zustelltaxen. Hingegen lehnt der sgv einen neuen Fördertatbestand für elektronische Medien und damit eine direkte Förderung aus ordnungspolitischen Gründen ab. Wo der Staat direkte Leistungen ausrichtet, steigt der Druck auf eine staatliche Kontrolle, da die Abhängigkeit zunimmt. Mit der Schaffung eines neuen Gesetzes zur Förderung von Online-Medien ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Begehrlichkeiten zunehmen werden.
Entscheid voraussichtlich in der Sommersession
Da immer noch Differenzen zwischen den Beschlüssen des National- und des Ständerates bestehen, kommt die Vorlage in der Sommersession wieder in den Ständerat. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten. Bereits umgesetzt ist eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, die die Doppelbelastung der Arbeitsgemeinschaften durch die Mediensteuer verhindert.
Dieter Kläy, Ressortleiter