Dieter Kläy
Dieter Kläy

Service public - wie es ihn nicht braucht

05.04.2016

In der Regel finden politische Anliegen immer die Unterstützung einer politischen Partei oder Gruppierung. Die am 5. Juni zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Pro Service public» hat das Kunststück geschafft, keine einzige Stimme aus dem Nationalrat oder aus dem Ständerat zu bekommen. Die FDP lehnt die Forderungen der Initiative ab und empfiehlt ein Nein.

Die eidgenössische Volksinitiative «Pro Service public» wurde aus Kreisen der Konsumentenzeitschriften lanciert und will sich für einen „guten und bezahlbaren Service public“ in der Schweiz einsetzen sowie den gemäss Initianten bestehenden Serviceabbau stoppen. Die Initiative fordert, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen sinngemäss auch für Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund muss dafür sorgen, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Firmen wie SBB, Post und Swisscom sollen gemäss den Initianten nicht auf dem Buckel der Konsumentinnen und Konsumenten möglichst hohe Gewinne erwirtschaften, sondern einen guten und bezahlbaren Service bieten. Die Löhne des Managements  werden als überrissen angesehen und sollten diejenigen des Bundesrates nicht übersteigen.

Keine Einschränkung unternehmerischer Freiheiten

Der Service Public Gedanke ist genügend ausgebaut. Eine zusätzliche Verfassungsbestimmung öffnet die Möglichkeiten für neue regulatorische Massnahmen auf Gesetzesebene. Auch die von der Initiative betroffenen Unternehmen (SBB, Post, etc.) sind gesetzlich genügend geregelt. Es braucht keine neuen Regulierungen. Die von der Initiative erfassten Firmen sind seit bald zwanzig Jahren eigenständig handelnde Unternehmen, die sich teilweise (z.B. Swisscom) im Markt behaupten müssen. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit einzuschränken, nur weil sich diese Firmen in Staatsbesitz befinden. Im Gegenteil: aus liberaler Sicht müssten in den von der Volksinitiative erwähnten Bereichen marktwirtschaftliche Prinzipien einen noch grösseren Stellenwert erhalten.  

Lohndiktat

Die Forderung, dass die Führungsspitzen von Post, SBB etc. nicht mehr als ein Bundesrat verdienen sollen, ist politisch und willkürlich angesetzt. Die FDP lehnt Lohndiktate ab und hat vergleichbare Anliegen wie die 1:12 Initiative und die Mindestlohninitiative erfolgreich bekämpft. Ebenso ist die Forderung der Initiative, dass die bundesnahen Betriebe nicht gewinnbringend tätig sein dürfen, realitätsfremd. Das Erzielen von Gewinnen ist nichts Anstössiges, sondern für Investitionen und die Weiterentwicklung der Betriebe eine Notwendigkeit. Auch die bundesnahen Betriebe sind gefordert, innovativ tätig zu sein. 

Steuerausfälle bei Annahme

Aufgrund der Unternehmensgewinne zahlen Post, SBB und Swisscom Steuern an Bund und Kantone. Abgesehen davon, dass Bund und Kantone versuchen würden, die Steuerausfälle zu kompensieren und dem Gewerbe bzw. dem Mittelstand zu überwälzen, dürfte es schwierig werden, eine Ausscheidung zwischen den Gewinnen auf dem Grundversorgungsbereich und den Gewinnen, die in Bereichen, die im Wettbewerb stehen, erzielt werden, zu unterscheiden. Genau diese Unterscheidung verlangen aber die Initianten. Zudem gibt es Drittaktionäre (im Fall von Swisscom), die ebenfalls Gewinnausschüttungen erhalten und betroffen wären.

Der Trend geht in die entgegengesetzte Richtung

Die bundesnahen Betriebe sind starken Modernisierungstrends ausgesetzt, wie z.B. eine zunehmende Digitalisierung im Bereich der Post-, Telekommunikations-, Zahlungsverkehrs- und Kabelfernsehdienste. Weitere Trends sind horizontale Konvergenz (Plattformwettbewerb durch die Konvergenz von vormals unabhängigen Märkten. Bsp.: Post- und Telecom) oder vertikale Konvergenz (Möglichkeiten, sich aus ursprünglichen Kerngeschäft heraus in neue Märkte oder Wertschöpfungsstufen zu entwickeln. Tendenziell werden dabei Produkte und Applikationen von ihren vormaligen Verbreitungskanälen losgelöst oder mit neuen Möglichkeiten ergänzt). Ein weiterer Trend ist die Globalisierung und fortschreitende Integration des europäischen Binnenmarktes. bisherige nationale Grenzen der Märkte der Netzindustrien verschwinden. Knappe öffentliche Ressourcen und Anforderungen im Umweltschutz sprechen zusätzlich dagegen, unter dem Deckmantel des Service Public Einschränkungen bei den bundesnahmen Betrieben vorzunehmen.

Auf die Initiative «Pro Service public» gibt es aus Sicht der FDP nur eine Antwort: Nein.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP