Service public wie es ihn nicht braucht
13.05.2016
Es kommt selten vor, dass kein einziges Mitglied des Nationalrates und des Ständerates einer Volksinitiative zustimmt. In der Regel finden Anliegen – auch wenn sie noch so extrem sind – immer die Unterstützung einer politischen Partei oder Gruppierung. Die Volksinitiative «Pro Service public» hat das Kunststück geschafft, keine einzige Stimme aus dem Parlament zu vereinen. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die überrissenen Forderungen ab.
Die eidgenössische Volksinitiative «Pro Service public» wurde aus Kreisen der
Konsumentenzeitschriften lanciert und will sich für einen „guten und
bezahlbaren Service public“ in der Schweiz einsetzen sowie den gemäss
Initianten bestehenden Serviceabbau stoppen. Die Initiative fordert, dass der
Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die
Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine
fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen sinngemäss auch für
Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen
gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder
indirekt kontrolliert werden. Der Bund muss dafür sorgen, dass die Löhne und
Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über
denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Firmen wie SBB, Post und Swisscom
sollen gemäss den Initianten nicht auf dem Buckel der Konsumentinnen und
Konsumenten möglichst hohe Gewinne erwirtschaften, sondern einen guten und
bezahlbaren Service bieten. Die Löhne des Managements werden als überrissen
angesehen und sollten diejenigen des Bundesrates nicht übersteigen.
Keine Einschränkung unternehmerischer Freiheiten
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Initiative ab. Die Gewerbekammer hat einstimmig die Nein-Parole beschlossen. Der Service Public Gedanke ist genügend ausgebaut. Eine zusätzliche Verfassungsbestimmung öffnet die Möglichkeiten für neue regulatorische Massnahmen auf Gesetzesebene. Ebenfalls die erwähnten Unternehmen (SBB, Post, etc.) sind gesetzlich genügend geregelt. Es braucht keine neuen Regulierungen. Im Gegenteil müssten in den von der Volksinitiative erwähnten Bereichen marktwirtschaftliche Prinzipien einen noch grösseren Stellenwert erhalten. Die von der Initiative erfassten Firmen sind seit bald zwanzig Jahren eigenständig handelnde Unternehmen, die sich teilweise (z.B. Swisscom) im Markt behaupten müssen. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit einzuschränken, nur weil sich diese Firmen in
Staatsbesitz befinden.
Lohndiktat
Die Forderung, dass die Führungsspitzen von Post, SBB etc. nicht mehr als ein Bundesrat verdienen sollen, ist politisch und willkürlich angesetzt. Der Gewerbeverband lehnt Lohndiktate ab und hat vergleichbare Anliegen wie die 1:12 Initiative und die Mindestlohninitiative erfolgreich bekämpft. Ebenso ist die Forderung
der Initiative, dass die bundesnahen Betriebe nicht gewinnbringend tätig sein dürfen, realitätsfremd. Das Erzielen von Gewinnen ist nichts Anstössiges, sondern für Investitionen und die Weiterentwicklung der Betriebe eine Notwendigkeit. Auch die bundesnahen Betriebe sind gefordert, innovativ tätig zu sein.
Steuerausfälle bei Annahme
Aufgrund der Unternehmensgewinne zahlen Post, SBB und Swisscom Steuern an
Bund und Kantone. Abgesehen davon, dass Bund und Kantone versuchen würden, die Steuerausfälle zu kompensieren und dem Gewerbe bzw. dem Mittelstand zu
überwälzen, dürfte es schwierig werden, eine Ausscheidung zwischen den Gewinnen
auf dem Grundversorgungsbereich und den Gewinnen, die in Bereichen, die im
Wettbewerb stehen, erzielt werden, zu unterscheiden. Genau diese Unterscheidung
verlangen aber die Initianten. Zudem gibt es Drittaktionäre (im Fall von
Swisscom), die ebenfalls Gewinnausschüttungen erhalten und betroffen wären.
Der Trend geht in die entgegengesetzte Richtung
Die bundesnahen Betriebe sind starken Modernisierungstrends ausgesetzt, wie z.B. eine zunehmende Digitalisierung im Bereich der Post-, Telekommunikations-,
Zahlungsverkehrs- und Kabelfernsehdienste. Weitere Trends sind horizontale
Konvergenz (Plattformwettbewerb durch die Konvergenz von vormals unabhängigen
Märkten. Bsp.: Post- und Telecom) oder vertikale Konvergenz (Möglichkeiten,
sich aus ursprünglichen Kerngeschäft heraus in neue Märkte oder
Wertschöpfungsstufen zu entwickeln. Tendenziell werden dabei Produkte und
Applikationen von ihren vormaligen Verbreitungskanälen losgelöst oder mit neuen
Möglichkeiten ergänzt). Ein weiterer Trend ist die Globalisierung und fortschreitende
Integration des europäischen Binnenmarktes. bisherige nationale Grenzen der
Märkte der Netzindustrien verschwinden. Knappe öffentliche Ressourcen und
Anforderungen im Umweltschutz sprechen zusätzlich dagegen, unter dem Deckmantel
des Service Public Einschränkungen bei den bundesnahmen Betrieben vorzunehmen.
Auf die Initiative «Pro Service public» gibt es aus gewerblicher Sicht nur eine Antwort: Nein.
Dieter Kläy, Mitglied Vorstandsausschuss des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich