sgv lehnt Mindestlöhne für Lehrlinge ab
19.04.2024
Immer wieder werden Mindestlöhne für Lernende verlangt. Eine solche Forderung verkennt das Wesen der Berufsbildung. Bei der dualen Berufsbildung steht die Ausbildung und die Vorbereitung für das Berufsleben im Fokus, nicht die Entschädigung.
2023 waren es die Jungsozialisten, jetzt liegt eine Forderung aus dem Grossrat des Kantons Basel-Stadt vor, die einen branchenübergreifenden Mindestlohn für Lernende von 1000.- pro Monat fordert. Ziel ist es gemäss der Motionärin, die Berufslehre attraktiver zu machen.
Was gut gemeint ist, wird der dualen Berufsbildung allerdings nichts nützen. Im Vordergrund der Berufslehre stehen die Ausbildung und die Vorbereitung aufs Berufsleben und nicht die Entlohnung. Die Berufslehre ist Garant für eine tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Lernende wollen Berufserfahrungen sammeln und Perspektiven für ihre weitere berufliche Entwicklung haben. Dafür investieren die Lehrbetriebe viel Geld, Wissen und Zeit. Die Einführung eines Mindestlohns würde die Kostenbelastung für Unternehmen nicht nur erheblich erhöhen, sondern wäre auch ein Eingriff in die Gestaltungshoheit der Branchen, die die Lehrlingslöhne selbständig und nach eigenen Kriterien festlegen. Der Lehrlingslohn ist abhängig von gewähltem Beruf und Betrieb. Die Branchenverbände geben Lohnempfehlungen ab.
Zuletzt besteht die Gefahr, dass die Unternehmen weniger Lernende ausbilden, wenn die Regulierungsdichte fortlaufend zunimmt und auch noch Mindestlöhne bezahlt werden müssen. Dies ist weder im Interesse der Firmen noch der Auszubildenden und schon gar nicht der gesamten Gesellschaft. Für die Branchen und die Unternehmen braucht es keine weiteren Regulatorien, schon gar nicht was die Löhne der Lernenden anbelangt. Vielmehr müssen wir gemeinsam die Berufsbildung attraktiver gestalten mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten und möglichst allen eine Berufsausbildung mit einem Abschluss zu ermöglichen.
Dieter Kläy, Ressortleiter