"So werden unsere KMU überrollt"
22.09.2017
Der sgv lehnt überbordende Regulierungen im Datenschutzgesetz (DSG) ab. Die vor einer Woche vom Bundesrat verabschiedete Botschaft beinhaltet Informations- und Handlungspflichten für Un-ternehmen, die für KMU viele bürokratische Umtriebe bringen werden. Eine Stärkung der Stel-lung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist aus Sicht des sgv nicht angezeigt.lehnt der sgv ebenfalls ab. Auch schiessen angedrohte Bussen von bis zu 250'000 Franken oder bis zu drei Jahre Freiheitsentzug weit übers Ziel hinaus.
Unverhältnismässiger Ausbau von Meldepflichten
Die Revision des Datenschutzgesetzes ist ein einseitiger und unverhältnismässiger Ausbau von Dokumentations- und Meldepflichten auf Kosten der Schweizer Unternehmen. Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Weiter müssen Unternehmen beispielsweise bereits im Planungsstadium eines Projekts die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigen. Auch sollen sie Datenschutz-Folgeabschätzungen erstellen und Verletzungen des Datenschutzes oder Datenverlust aktiv an den EDÖB liefern. Dies führt zu einer überschiessenden Informationsflut, die die betroffenen Personen überrollen anstatt schützen wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Dokumentations- und Meldepflichten ab.
Kein Swiss Finish
Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich praktisch ausschliesslich an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen keine Rolle. Zu weitgehende, nicht praktikable Bestimmungen finden nicht nur keine Akzeptanz, sie schwächen die Schweizer KMU. Immerhin will der Bundesrat – im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage - auf zahlreiche Swiss Finish Regulierungen verzichten und sich auf die Angleichung ans europäische Datenschutzrecht konzentrieren. Im Einzelnen gilt es zu prüfen, ob die Botschaft dem tatsächlich entspricht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Datenschutzgesetz über das Datenschutzniveau der EU hinausgehen soll. Zusätzliche Regulierungen würden die Konkurrenfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz nur behindern
Stärkung des EDÖB nicht notwendig
Neu soll der EDÖB von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt eine Stärkung der Stellung des EDÖB ab. Im Sinne einer Dienstleistung soll er wie bisher gegenüber Unternehmen Empfehlungen abgeben können.
Überrissene Sanktionen
Die vom Bundesrat beantragten Strafverschärfungen wie Bussen bis zu 250'000.- oder Freiheitsent-zug bis 3 Jahre für Widerhandlungen schiessen weit übers Ziel eines vernünftigen Sanktionssystems hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht zu einer Kriminalisierung der Unter-ehmen bzw. verantwortlichen Privatpersonen führen.
Dieter Kläy, Ressortleiter