Dieter Kläy
Dieter Kläy

Sonntagsprediger schröpfen KMU

23.04.2021

In ihren Sonntagsreden singt die Politik das Hohelied auf die KMU. Sie würden sich als Puffer erweisen, wenn die Grossunternehmen Arbeitsplätze abbauen. Die KMU werden hochgejubelt, weil sie Ausbildungsplätze für Junge anbieten. Rund 540'000 Firmen zählen eine Mitarbeiterzahl zwischen  1 bis 49.

Grosser Ärger für die Firmen

Nachdem es 2019 mit der Einführung der neuen Mediensteuer für Unternehmen ab 500'000.- zu vielen Protesten gekommen ist, weil unter anderem bestimmte Firmenkonstrukte wie Arbeitsgemeinschaften doppelt besteuert worden sind , oder viele Unternehmen, die zwar sehr wenige Mitarbeitende haben, aber hohe Umsätze bei teils geringe Margen erzielen, hohe Steuerbeträge zu berappen hatten, hat der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) und Nationalrat Fabio Regazzi (Die Mitte, TI) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel,  dass nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) die Mediensteuer zu entrichten haben. Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden seien von der Abgabe zu befreien und Lernende werden nicht als Arbeitnehmende gezählt.

Nationalrat ja – Ständerat nein

Nach dem der Vorstoss in der zuständigen Kommission des Nationalrates vorläufig unterstützt worden ist, sagt jetzt die ständerätliche Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nein. Begründet wird das ständerätliche Nein damit, dass «bei einer Umsetzung der Initiative die fehlenden Gebührengelder von den Haushalten getragen werden müssten». Übersetzt heisst das nichts anderes, als dass die SRG ein fixes Anrecht auf ihre Mediensteuer hat und Unternehmen und Haushalte diese gefälligst zu entrichten haben.

Diese Argumentation ist ziemlich sonderbar, zumal rein sachlich betrachtet nur natürliche Personen Radio, Fernsehen und andere Medien konsumieren können, nicht aber juristische Personen wie z.B. Unternehmen. Da seit 1. Januar 2019 sowieso fast alle Haushalte in der Schweiz mediensteuerpflichtig sind, wird mit dem geltenden System einer generell geforderten Abgabepflicht für Firmen ab einer Umsatzgrenze von 500 000 Franken eine Doppelbesteuerung zugelassen. Die Anbindung der Mediensteuer an den Umsatz ist ungerecht. Viele KMU erzielen zwar hohe Umsätze, weisen aber nur tiefe Margen aus und werden deshalb besonders stark durch die Mediensteuer belastet.

Chance verpasst

Die Grenze von 250 Mitarbeitenden ist eine gängige Definition für KMU und damit breit akzeptiert. In der für KMU ausserordentlich heraufordernden Pandemielage wäre es wichtig, ein Zeichen der Entlastung zu setzen. Doch die zuständige Kommission des Ständerates hat diese Chance verpasst. Jetzt ist der Nationalrat wieder am Zug.

Dieter Kläy, Ressortleiter