Spitalinstitutionen für die Zukunft gerüstet
20.09.2018
Nach der knapp verlorenen Abstimmung vom 21. Mai 2017 der beiden Vorlagen zum Kantonsspital Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) haben Regierungs- und Kantonsrat nun nachgebessert und beiden Winterthurer Institutionen mehr Handlungsspielraum verschafft.
AG an der Urne gescheitert
Blenden wir zurück: In den Vorlagen zur Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) ging es 2017 darum, den Spitälern den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, damit diese auch in Zukunft erfolgreich funktionieren können. KSW und ipw hätten vom Kanton losgelöst und in eine AG umgewandelt werden sollen, was die FDP unterstützte. Die damals fälschlicherweise als «Privatisierung» verschrienen Vorschläge wurden in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 knapp abgelehnt. 53,3% bzw. 51% sprachen sich gegen die beiden Vorlagen aus.
Grundanliegen nach mehr Spielraum bleibt bestehen
Das Grundanliegen von KSW und ipw nach mehr Handlungsspielraum aber blieb auch nach verlorener Abstimmungsschlacht bestehen. Bereits im September 2017 legte der Regierungsrat zwei neue Vorlagen vor, die dem KSW und der ipw mehr unternehmerische Möglichkeiten zugestehen. Vergangenen Montag hat der Kantonsrat nun in erster Lesung beide Vorlagen zu KSW und ipw beraten und die Rückweisung der Grünen sowie diverse Minderheitsanträge grossmehrheitlich abgelehnt.
Um- und Neubauten künftig eigenständig planen
Neu gewährt der Kanton dem KSW die Baurechte für die benötigten Areale in Winterthur. Die Spitaldirektion wird künftig Um- und Neubauten eigenständig planen und als selbständige Bauherrin auftreten können. Finanzieren muss das KSW seine Vorhaben selbst. Das gleiche gilt für die ipw. Der Kanton stellt der ipw ein Dotationskapital zur Verfügung.
Die bestehenden Immobilien des KSW gehen in sein Eigentum über. Damit erhält das KSW die Verfügungsgewalt über seine Bauten.
KSW und ipw dürfen künftig Kredite für Bauten am privaten Kapitalmarkt aufnehmen. Beide Institutionen sind nicht mehr dem kantonalen Finanzhaushaltsrecht unterstellt.
Die ipw wird zur selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigenem Spitalrat als oberstes Leitungsorgan. Das KSW hat diesen Schritt bereits gemacht.
Politische Kontrolle bleibt bei Kantons- und Regierungsrat
Wie bislang übt der Kantonsrat die Oberaufsicht aus, genehmigt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der einzelnen Mitglieder des Spitalrats. Der Regierungsrat übt die allgemeine Aufsicht aus und beschliesst die Eigentümerstrategie. Das Personal, das mit der Aktiengesellschaft privatrechtlich angestellt worden wäre, bleibt dem kantonalen Personalrecht unterstellt.
Akzeptable Lösung für die FDP
Die FDP unterstützt beide Vorlagen zu KSW und ipw. Im Gesundheitsmarkt ist trotz des Neins zu den beiden Aktiengesellschaften mehr unternehmerischer Spielraum notwendig. Nächsten Montag berät der Kantonsrat die Eigentümerstrategie für die ipw und die Eigentümerstrategie für das KSW. Die Eigentümerstrategien beinhalten unter anderem die strategischen Ziele des Kantons, die Vorgaben, die Risikobeurteilung und die Ausübung der Eigentümerrolle. Die FDP wird die Vorlagen des Regierungsrats unterstützen.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Winterthur