Stärkung der dualen Berufsbildung im Beschaffungswesen
30.03.2017
Vergangenen Montag hat der Kantonsrat das Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beraten und neu die Lehrlingsausbildung als obligatorisches Zuschlagskriterium bei der Auftragsvergabe verankert. Für die FDP ist das ein wichtiger Schritt für jene Gewerbetreibenden, die sich jeden Tag für den beruflichen Nachwuchs engagieren.
Das Kriterium der Lehrlingsausbildung ist auf Bundesebene bereits vor wenigen Jahren im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verankert worden. Wer Lernende ausbildet, soll bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Jetzt zieht auch der Kanton Zürich nach. Die geltende Submissionsverordnung des Kantons Zürich erwähnt die Lehrlingsausbildung als eines unter weiteren möglichen Zuschlagskriterien, wobei dieses Kriterium gemäss Rechtsprechung des Zürcher Verwaltungsgerichts bislang mit höchstens 10% gewichtet werden durfte. Ferner sind bei der Auswahl der
Anbietenden durch die Vergabestellen im freihändigen Verfahren und
im Einladungsverfahren nach Möglichkeit Anbietende zu berücksichtigen, die Lehrstellen in einem für die Branche und Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten. Eine Verpflichtung der Vergabestellen zur Anwendung des Zuschlagskriteriums Lehrlingsausbildung besteht heute aber nicht. Die Berücksichtigung liegt im Ermessen der Vergabestelle, was in der Praxis zu einer sehr unterschiedlichen Anwendung führt.
Kantonsrat stärkt Lehrlingsausbildung
Mit der Verankerung eines obligatorisch anzuwendenden Zuschlagskriteriums im Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen hat der Kantonsrat das nun korrigiert. Der grossen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der beruflichen Grundbildung wird künftig stärker Rechnung getragen. Unternehmen, welche die gesellschaftlich und wirtschaftlich gesehen bedeutende Aufgabe der Lehrlingsausbildung wahrnehmen und im Verhältnis zum gesamten Personalbestand einen hohen Anteil an Lernenden beschäftigen, sollen bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand entsprechend begünstigt werden. Mit der Aufnahme des Zuschlagskriterium Lehrlingsausbildung ist bei sämtlichen Vergaben von den Vergabestellen zwingend anzuwenden. Lediglich der Staatsvertragsbereich ist ausgenommen.
Anerkennung für das ausbildende Gewerbe
Der zwingende Einbezug der Lehrlingsausbildung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist eine Anerkennung der ausbildenden Betriebe für ihr finanzielles und gesellschaftspolitisches Engagement. Die Gewichtung in der Auftragsvergabe soll explizite kein sozialpolitisch motiviertes Kriterium sein. Ein solches hätte im öffentlichen Beschaffungswesen nichts zu suchen. Es geht um die Gewährleistung des beruflichen Nachwuchses in allen Branchen.
FDP fördert duale Berufsbildung
Die von Schweizer Jugendlichen erzielten Medaillen und Auszeichnungen an internationalen Berufsmeisterschaften sind ein klares Zeichen dafür, dass die duale Ausbildung in der Schweiz für Qualität und Konstanz steht. Gerade im öffentlichen Beschaffungswesen wird branchenunabhängig einer hohen Ausführungsqualität Rechnung getragen. Die Berücksichtigung des Lehrlingskriteriums dient damit auch einer fachgerechten Erbringung von Dienstleistungen. Die FDP steht mit Überzeugung hinter der dualen Berufsbildung.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP), Winterthur