Stempelsteuer betrifft auch KMU
27.01.2022
Kapitalerhöhungen können notwendig werden, wenn das Unternehmen expandieren will. Auch bei Neugründungen wird ab einer Freigrenze von einer Million eine Emissionsabgabe auf Eigenkapital fällig. Immer wieder wird behauptet, die Abschaffung dieser Emissionsabgabe würde die Grosskonzerne bevorzugen. Tatsache ist, dass fast 90 Prozent der rund 2000 Firmen, welche die Stempel-Steuer 2020 bezahlen mussten, weniger als 100’000 Franken ablieferten. Damit betraf die Emissionsabgabe also mehrheitlich Firmen, die ihr Eigenkapital um unter 10 Millionen Franken aufstockten, was primär KMU sind.
Investitionen zu besteuern, bevor auch nur ein Franken Gewinn erwirtschaftet werden konnte, ist ungerecht. Richtigerweise haben Bundesrat und Parlament das erkannt und beschlossen, die Emissionsabgabe auf das Eigenkapital abzuschaffen. Mit einem Ja zur Revision des Stempelsteuer-Gesetzes und einem Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe entlasten wir KMU und sichern Arbeitsplätze.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP