Dieter Kläy
Dieter Kläy

USR III für den Kanton Zürich notwendig

02.02.2017

Am 12. Februar 2017 kommt die Unternehmenssteuerrefom III (USR III) zur Abstimmung. Sie ist der Schlüssel für den künftigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit ihr werden Schweiz weit über 150'000 Arbeitsplätze bei internationalen Firmen und mindestens nochmals so viele bei KMU gesichert.

Der Tenor der USR III Gegner ist immer derselbe: Es würden Steuergeschenke verteilt und Steuerschlupflöcher für Firmen und Reiche geschaffen. Die USR III wird als Steuerbeschiss gegeisselt. Wären diese Schlagworte wahr, müssten die Einnahmen sinken, doch das Gegenteil ist der Fall. Die Steuereinnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund wachsen seit 1990 schneller als das Bruttoinlandprodukt. Bei der direkten Bundessteuer haben sich die Gewinnsteuern der Unternehmen seit 1990 auf 10 Milliarden Franken fast vervierfacht. Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen haben sich verdoppelt. Das Bruttoinlandprodukt hat sich dem gegenüber um rund 80% erhöht. Seit der Inkraftsetzung der USR II im Jahre 2011 sind die Steuereinnahmen weiter gewachsen. Diese Fakten sind den Gegnern der USR III offenbar egal.  

Gemeindeverband und Kantone einheitlich dafür

Winterthurs Finanzvorsteherin wendet sich brieflich an alle Einwohnerinnen und Einwohner und bekämpft die USR III vehement. Dies obwohl der Winterthurer Stadtrat am 21. Dezember 2016 beschlossen hat, auf eine Abstimmungsparole zu verzichten. Bemerkenswert ist allerdings, dass der Schweizerische Gemeindeverband die Steuerrevision befürwortet. Für ihn ist sie aus staatspolitischer Sicht notwendig. Auch bei den Kantonen führt die Vorlage zu einer seltenen Einigkeit. Keine einzige Kantonsregierung lehnt die Steuerreform ab. Trotz vorübergehenden Ertragsverlusten wird sie von den Kantonen als nachhaltige Investition in den Wirtschaftsstandort Schweiz betrachtet und stärkt die Kantone, die vom Bund jährlich über eine Milliarde Franken zusätzlich erhalten. Über diese Mittel soll in den einzelnen Kantonen zusammen mit den Gemeinden und Städten entschieden werden.

Kantonale Umsetzung später

Bei der Vorlage, über die wir am 12. Februar abstimmen, geht es um ein Rahmengesetz des Bundes, an welchem die Kantone massgeblich mitgearbeitet haben. Die Kantonsautonomie bei den Steuern und im innerkantonalen Finanzausgleich wird respektiert. Die Kantone bestimmen zusammen mit ihren Gemeinden und Städten über die Umsetzung der Steuerreform im jeweiligen Kanton. Das gilt auch für den Kanton Zürich. Derzeit ist ein Entwurf einer kantonalen Umsetzung der USR III in Vernehmlassung. Regierungs- und Kantonsrat werden darüber befinden. Am Schluss haben die Zürcher Stimmberechtigten das Wort.  

Keine unnötige Rechtsunsicherheit

Würde die nationale Vorlage am 12. Februar abgelehnt, käme es zu einer Verlängerung der Rechtsunsicherheit, was für ein gutes Wirtschaftsklima schädlich ist. Das würde wiederum insbesondere den Kanton Zürich treffen. Eine neue Vorlage würde seinen Interessen kaum gerecht. Im Gegenteil, der Kanton rechnet mit höheren Ertragsausfällen für sich und seine Gemeinden als mit dem jetzt vorgeschlagenen Weg. Der Kanton Zürich kann auch kein Interesse an einer Schwächung anderer Kantone mit vielen Statusgesellschaften haben, weil das unweigerlich dazu führen würde, dass er über den nationalen Finanzausgleich noch höhere Beiträge an die anderen Kantone abliefern müsste. Aus Sicht des Kantons Zürich und der Gemeinden ist der Unternehmenssteuerreform zuzustimmen.

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP