Verrechnungssteuerreform notwendig
17.08.2022
Nimmt eine Firma Geld auf, um ihre Investitionen zu finanzieren, muss sie auf ihre Zinserträge Verrechnungssteuer zahlen. Damit wird die Finanzierung von Unternehmen verteuert. Die Verrechnungssteuer bedeutet, dass der Investor (Schweizer oder Ausländer, Privatperson oder Institution) nur 65% der Zinserträge erhält und die restlichen 35% bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern muss. Schweizer Investoren können durch ein Formular die Verrechnungssteuer, welche ihnen zusteht, zurückfordern. Auch ausländische Investoren erhalten nur 65% der Zinsanleihe direkt. Je nach Herkunftsland erhalten sie nicht die ganzen 35% der Verrechnungssteuer zurück. Dieser finanzielle und bürokratische Mehraufwand macht Investition in Schweizer Unternehmen vor allem für ausländische Investoren unattraktiv. Das Geschäft mit Anleihen für Unternehmen ist ins Ausland abgewandert. Das Volumen hat in den letzten 12 Jahren um 57% abgenommen. Mit der Verrechnungssteuerreform soll das korrigiert werden. Es macht keinen Sinn, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuern dem Ausland zu überlassen. Die Vorlage, über die wir am 25. September 2022 abstimmen, will dies korrigieren und die Schweiz als Finanz- und Wirtschaftsstandort stärken.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP