Dieter Kläy
Dieter Kläy

Völlig unsinniger Zwang

18.11.2016

Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» möchte den bestehenden Verfassungsartikel über die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) mit Bestimmungen über die Velowege ergänzen. Der Bundesrat lehnt zwar die Initiative ab, unterbreitet aber dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag. Damit will er die verkehrspolitische Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen, die bereits in der Bundesverfassung verankert sind, unterstützen und eine koordinierende und unterstützende Funktion wahrnehmen.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt sowohl die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Die aktuelle Verfassungsnorm (Art. 88 BV) betreffend Fuss- und Wanderwegen muss nicht durch eine Bestimmung zu Velowegen ergänzt werden. Die bestehende Verfassungskompetenz genügt vollkommen. Für eine ausreichende Infrastruktur sorgen bereits die Gemeinden und Kantone. Sie investieren in den Unterhalt und den Ausbau des Velowegnetzes. Sowohl mit der Volksinitiative wie auch mit dem Gegenvorschlag würde die Grundlage für eine zusätzliche Förderpflicht von Velowegnetzen durch den Bund geschaffen, was der sgv ablehnt. Ebenfalls lehnt der sgv einen unnötigen Eingriff in die Hoheit von Gemeinden und Kantonen ab. Zudem gibt es private Organisationen, die sich der Thematik widmen.

Zudem wird eine Ersatzpflicht gefordert. Jeder aufgehobene Veloweg muss zwingend wieder ersetzt werden. Ein solche Bestandesgarantie für Velowege führt dazu, dass insbesondere kommunale und kantonale Verkehrsinfrastrukturprojekte künftig noch schwieriger zu realisieren wären und der finanzielle und zeitliche Aufwand bei Planung und Bau erheblich steigen würde. Dies wäre zum Nachteil sämtlicher Verkehrsteilnehmer, die möglichst rasch auf eine sichere und zeitgemässe Verkehrsinfrastruktur angewiesen sind. Insbesondere der Zwang, dass jeder aufgehobene Veloweg ungeachtet der Nutzerzahlen und Sicherheitsaspekte zwingend ersetzt werden müsste, ergibt keinen Sinn. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt im laufenden Vernehmlassungsverfahren deshalb sowohl die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag des Bundesrates ab.

Dieter Kläy, Ressortleiter