Was 2018 berufsbildungspolitisch
18.01.2018
Die berufliche Grund- und Weiterbildung bildet eine wesentliche Grundlage für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Der KGV betreibt eine KMU-freundliche Bildungspolitik mit dem Ziel, für Lernende und Betriebe bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. 2018 stehen verschiedene Aufgaben an.
Investitionen in die Bildung sind bekanntermassen Investitionen in den wirtschaftlichen Erfolg von morgen - dies gilt in besonderem Masse für das Gewerbe. Die Ausbildungsbereitschaft und die Bedingungen für Lehrbetriebe sind auf hohem Niveau zu halten und wo nötig, zu verbessern. Diese Forderung steht 2018 auf dem Prüfstand.
Herausforderungen national
Berufsbildungsstrategie 2030: Auf nationaler Ebene wird derzeit eine Berufsbildungsstrategie 2030 erarbeitet. Aus gewerblicher Sicht muss es darum gehen die Position der Organisationen der Arbeit und der Lehrbetriebe zu stärken, keinesfalls aber zu schwächen.
Konflikt Ende der Lehrzeit / Beginn der Sommerrekrutenschule: Seit 1. Januar 2018 ist die neue Armeeorganisation (WEA) in Kraft. Zwischen der Lehrzeit und dem Beginn der Sommerrekrutenschule (RS) zeichnet sich ein Konflikt ab. Der auf Ende Juni geplante RS-Beginn greift bis zu fünf Wochen in die Berufslehre hinein, die in der Regel nicht vor Ende Juli endet. Hier ist eine Koordination dringend notwendig. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich dem Thema angenommen.
Übergang von der Berufsausbildung in die berufliche Tätigkeit: Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht in einer Ausbildung sind, die Verrichtung «gefährlicher Arbeiten». Aufgrund von HarmoS (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule) oder anderen Konstellationen gibt es immer mehr Jugendliche, die früher eingeschult werden. Dies kann zur Folge haben, dass sie bereits vor dem 16. Altersjahr die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben. Wählen diese einen Beruf, für welchen eine Ausbildung von zwei Jahren nötig ist, erhalten sie das Berufsattest (EBA) noch bevor sie das 18. Altersjahr erreicht haben. In der Zeitspanne bis zum 18. Geburtstag dürfen die Betroffenen keine Arbeiten verrichten, die als gefährlich gelten. Ein nahtloser Berufseinstieg nach Erlangen des Berufsattests ist aber notwendig. Ende 2017 ist eine Verordnungsrevision angelaufen.
Revision der WBF-Verordnung «gefährliche Arbeiten für Jugendliche»: Mit einer Totalrevision der „Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche“ wollte Ende 2016 der Bundesrat ein filigranes Regelwerk schaffen. Die Revision ist ein Paradebeispiel dafür, wie die KMU und die Berufsbildung mit neuen, detaillierten Regulierungen immer mehr eingeschränkt werden. Nach Protesten mehrerer Branchenverbände und einer Intervention des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv beim Bundesrat ist das Projekt 2017 vorerst aufs Eis gelegt worden. Ob es 2018 zu einer Neuauflage kommt und wie diese ausgestaltet sein wird, wird sich zeigen.
Herausforderungen kantonal
Auch kantonal stehen 2018 wichtige Themen an.
Förderung der Berufsmaturität: Die Anzahl der Berufsmaturitätsabschlüsse während der beruflichen Grundbildung (Berufsmaturität 1, BM 1) stagniert. Dabei ist die BM ein attraktives Karrieresprungbrett für Jugendliche und zieht leistungsfähige Jugendliche in die Berufsbildung. Der Bildungsweg über die BM ist gekennzeichnet durch Praxisnähe und Anwendungsorientierung und richtet sich am Bedarf der Unternehmen an hoch qualifizierten Fachkräften aus. Der KGV unterstützt deshalb die Förderung der BM während der beruflichen Grundbildung.
Unterstützung bei der Lehrstellensuche: Zwar konnten in den letzten Jahren im Kanton Zürich jeweils nicht alle Lehrstellen besetzt werden. Trotzdem gibt es Jugendliche, die keine Lehrstelle finden. Das Ziel muss es sein, dass Jugendliche möglichst direkt von der Schule in die Berufsbildung übertreten können. Hier setzt das Projekt NON-STOP von Impulsis an, das der KGV ideell unterstützt und das zum Ziel hat, benachteiligte Jugendliche beim Berufseinstieg zu unterstützen.
Auf Initiative eines beim KGV angeschlossenen Branchenverbands befasst sich die Berufsbildungskommission BBK mit der Frage, ob und wie Lehrbetriebe, die Lernende mit Leistungsschwäche ausbilden, unterstützt werden können. Eine Projektgruppe prüft derzeit mit dem kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt konkrete Möglichkeiten.
Schnittstelle Volksschule und Berufsbildung: Die Gründe für eine Lehrvertragsauflösung sind vielfältig. Die Tendenz zu vermehrten Lehrabbrüchen vor allem im ersten Lehrjahr ist vertieft zu untersuchen. Der KGV wird sich in entsprechenden Gremien engagieren, damit geeignete Massnahmen getroffen werden können, die Anzahl der Lehrabbrüche zu vermindern.
Talentförderung: In den vergangen Jahren wurde in der Berufsbildung viel unternommen, Jugendliche mit Leistungsschwäche zu fördern. Das ist auch richtig so. Es ist aber ebenso im Sinne des Gewerbes, talentierte Jugendliche zu fördern und ihnen Perspektiven in der Berufsbildung aufzuzeigen.