Dieter Kläy
Dieter Kläy

Weitere Verschärfungen sind unnötig

27.02.2026

Seit bald sechs Jahren werden in den Betrieben Lohnkontrollen durchgeführt. Die Ende 2018 von National- und Ständerat verabschiedete Revision des Gleichstellungsgesetzes fordert von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Mittels verschiedener Vorstösse, die der sgv allesamt ablehnt, soll diese Pflicht jetzt noch verschärft werden.

Vor einem Jahr erschien ein Bericht des Bundesamts für Justiz mit einer Zwischenbilanz der Umsetzung der seit 1. Juli 2020 sich in Kraft befindenden Artikel 13a bis 13i des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Der Vorwurf an die Adresse der Unternehmen lautete, dass mehr als die Hälfte ihre Pflichten zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse ungenügend erfüllen sollen. Der Bundesrat will deshalb das Gleichstellungsgesetz (GlG) bereits bis Ende 2027 auf seine Wirksamkeit überprüfen.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv forderte damals, statt Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen, vielmehr der Frage auf den Grund zu gehen, ob die Regelung überhaupt tauglich ist, die Lohngleichheit in den Unternehmen zu fördern.

Pflichten im Rahmen der Lohngleichheitsanalyse

Seit 1. Juli 2020 beinhaltet das Gleichstellungsgesetz drei neue Pflichten: Erstens müssen mit einer Analyse die Löhne betriebsintern alle vier Jahre in Bezug auf die Einhaltung der Lohngleichheit überprüft werden. Die Durchführung der Analyse muss zweitens anschliessend durch unabhängige Dritte überprüft werden, wobei zwischen einem zugelassenen Revisionsunternehmen, einer Organisation nach Artikel 7 GlG oder einer Arbeitnehmervertretung nach Mitwirkungsgesetz gewählt werden kann. Rund 80% der Unternehmen wählen ein Revisionsunternehmen Drittens müssen die Arbeitnehmenden über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informiert werden

Herausforderung Corona

Die erste Durchführung der Lohngleichheitsanalyse (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) fiel bekanntlich mitten in die Coronazeit. Bis 30. Juni 2022 mussten die Unternehmen die Überprüfung durch eine externe Stelle vornehmen und bis 30. Juni 2023 die Ergebnisse kommunizieren. Insbesondere in den Jahren 2020 bis Anfang 2021 waren viele Firmen anderweitig gefordert und hatten die Lohngleichheitsanalyse nicht zuoberst auf der Pendenzenliste. Doch immerhin haben 81% der antwortenden Arbeitgeber die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse eingehalten, 68% die Pflicht zur Überprüfung der Analyse und 49% die Informationspflicht. Lediglich 1.2% der antwortenden Arbeitgeber gaben an, dass eine Toleranzschwelle überschritten wurde. Damit hielten 98.8% die Lohngleichheit ein.

sgv lehnt Vorstösse zur Verschärfung ab

In den vergangenen Jahren sind in National- und Ständerat Vorstösse zur Verschärfung der Lohngleichheitsanalyse diskutiert und verworfen worden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass laufend neue Forderungen auf den Tisch kommen. So fordert ein Vorstoss, die Befristung des Gesetzes (Sunset Klausel) aufzuheben und die Lohnkontrollen zu verstetigen. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen laufen am 30. Juni 2032 aus. Der sgv lehnt die Aufhebung der Sunset-Klausel ab. Weitere Forderungen nach einer Ausdehnung der Kontrollen bis auf Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und Verschärfungen von Sanktionen stehen ebenfalls zur Debatte. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt sämtliche Verschärfungen ab.

Insbesondere machen Lohnkontrollen bei kleinen Firmen keinen Sinn, da sich kaum wirklich vergleichbare Fälle finden werden. Sie verursachen nur Kosten und administrative Umtriebe und benötigen Zeit. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist sehr wohl bewusst, dass sie sich keine systematische Lohndiskriminierung leisten können, da sie sonst vom Markt sanktioniert werden. Auch wenn derzeit die Arbeitslosenzahlen leicht im Zunehmen begriffen sind, werden in den gewerblichen Berufen die Arbeits- und Fachkräfte bis zu Beginn der 30-er Jahre knapp bleiben. Wer systematisch Lohndiskriminierung betreibt, wird keine Arbeitskräfte mehr finden.

Dieter Kläy, Ressortleiter