Dieter Kläy
Dieter Kläy

Wie kompliziert soll Demokratie sein?

28.08.2012

Am 23. September stimmen wir über die Abschaffung des konstruktiven Referendums ab. Komplizierte Abstimmungen mit mehreren Varianten und Stichfragen sollen künftig
der Vergangenheit angehören, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Änderung der Kantonsverfassung und der Abschaffung des konstruktiven Referendums zustimmt. Auch als Basisdemokrat, der die politischen Rechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten hoch hält, kommt man zum Schluss, dass die Abschaffung
dieses Instruments richtig ist.

Mit der neuen Kantonsverfassung ist 2006 zum bisher bekannten Referendum gegen eine Gesetzesvorlage und zur Volksinitiative ein neues politisches Instrument geschaffen worden. Mit dem sogenannten konstruktiven Referendum, auch als Gegenvorschlag zu verstehen, können 3000 Stimmberechtigte ein vom Kantonsrat beschlossenes Gesetz in einem oder mehreren Punkten verändern. In der Theorie ist die Idee bestechend. Man muss nicht mehr nur einfach Ja oder Nein zu einer Gesamtvorlage sagen, sondern kann konstruktiv neue Ideen einbringen und differenziert abstimmen. Eine bestehende Vorlage wird dann nicht einfach angenommen oder abgelehnt, sondern teilweise verändert. Acht Mal ist dieses neue Volksrecht in Anspruch genommen worden.

Mehr Nachteile als Vorteile

Die bisherigen Erfahrungen mit dem konstruktiven Referendum haben gezeigt, dass die Nachteile die Vorteile überwiegen. Mit dem konstruktiven Referendum kann ein ausformulierter Gegenvorschlag eingereicht und so eine Vorlage in einem oder mehreren Punkten verändert werden. Die Parlamentsarbeit und die Konsensfindung im Kantonsrat werden unter dem Damoklesschwert des konstruktiven Referendums, das teilweise bereits in der Kommissionsarbeit angedroht wird, insgesamt erschwert. Die Gefahr besteht darin, dass alle Parteien dieses Recht in Anspruch nehmen und jene Forderungen in die Gesetze reinpacken, mit denen sie im Kantonsrat unterlegen sind. Statt die Volksrechte zu stärken, verschleiert das Instrument des konstruktiven Referendums mit komplizierten Stichfragenkombinationen einen eindeutigen Wählerwillen.    

Drei Varianten und drei Stichfragen

Ein Beispiel ist das Steuergesetz, über das vor ein paar Monaten abgestimmt worden ist. Beim Steuergesetz haben zwei Parteien einen Gegenvorschlag eingereicht. Das Stimmvolk hatte schliesslich zwischen drei Varianten (Hauptvorlage und zwei Gegenvorschläge) zu befinden und zudem drei Stichfragen zu beantworten. Viele Stimmberechtigte haben das als Zumutung empfunden. Zudem fördern komplizierte Abstimmungen die Politikverdrossenheit. Theoretisch könnten noch mehr Gegenvorschläge zur Abstimmung kommen können. Gibt es zu einer Vorlage drei oder mehr Gegenvorschläge, werden zwei Abstimmungsgänge nötig.

Als Politiker hat man selbstverständlich vollstes Vertrauen in die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Allerdings muss die Politik Instrumente zur Verfügung stellen, die sich im Alltag bewähren und nicht neue Hürden oder gar Politikverdrossenheit schaffen. Das konstruktive Referendum hat sich nicht bewährt, weshalb wir den Mut haben sollten, es wieder abzuschaffen. Deshalb am 23. September ein Ja zur Änderung der Verfassung des Kantons Zürich und damit ein Ja zur Abschaffung des konstruktiven Referendums.

Dieter Kläy, Kantonsrat