Zweimal Ja zur AHV-Reform 21
11.08.2022
Zweimal Ja zur AHV-Reform 21
Wir leben immer länger und gesünder. Dieser erfreuliche Anstieg der Lebenserwartung hat aber seinen Preis. Die Alterung der Bevölkerung führt zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage der AHV. Die Zahl der Personen im Ruhestand wird in den kommenden Jahren stetig steigen. Gleichzeitig nimmt der Anteil an Erwerbstätigen, welche die Renten der heutigen Pensionierten finanzieren, stetig ab. Kamen 1948 zu Beginn der AHV noch 6.8 Arbeitende auf jeden Rentner bzw. jede Rentnerin, waren es 2020 gerade noch 3.2. Ohne Reform wird die AHV ab 2029 rote Zahlen schreiben. Eine Modernisierung der Altersvorsorge ist deshalb dringend notwendig, zumal wir 25 Jahre Reformblockaden hinter uns haben.
Mit der AHV 21 wird das Rentenalter (65 Jahre) neu zu einem «Referenzalter». Mit der Rentenflexibilisierung wird es künftig möglich sein, die Auszahlung der Rente (ganz oder teilweise) zwischen 63 und 70 Jahren vorzuziehen oder aufzuschieben. Erwerbstätige, die früher in den Ruhestand gehen möchten, können ihre erste Säule schon ab 63 Jahren beziehen, während Erwerbstätige, die aus irgendeinem Grund länger arbeiten möchten, die Möglichkeit haben, die Rente aufzuschieben. Damit wird jedem Einzelnen die Wahl überlassen. Ich empfehle zweimal Ja zur AHV-Revision (Verfassungs- und Gesetzesrevision) am 25. September 2022.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP)