Ja zur Steuervorlage
08.08.2019
Tagblatt der Stadt Zürich, Zürcher Unterlandwoche und Winterthurer ZeitungJA zur Steuervorlage
Mit der am 1. September 2019 zur Abstimmung gelangenden Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das am 19. Mai von der Stimmbevölkerung mit grossem Mehr angenommen worden ist, in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung offen. Eine Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge. Mit rund 150 Millionen Franken pro Jahr werden Gemeinden, Städte und Kirchen durch den Kanton abgegolten. Die Umsetzungsvorlage zur Steuerreform 17 ist nötig und für den Kanton Zürich massgeschneidert. Auch die Stadt Winterthur unterstützt die Vorlage. Mit einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung soll der Wirtschaftsstandort Zürich und damit auch das Unterland attraktiv bleiben. Arbeitsplätze sollen im Kanton Zürich gehalten und Steuererträge längerfristig gesichert werden. Die Vorlage ist anzunehmen.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Nationalratskandidat