Dieter Kläy
Dieter Kläy

Was bedeuten die Massnahmepakete von Bund und Kanton jetzt für mich als KMU und Selbständige/r im Kanton Zürich konkret?

20.03.2020

Ich kann meinen Angestellten den Lohn nicht mehr bezahlen. Muss ich ihnen kündigen?
Nein, Kündigungen sollen wenn immer möglich verhindert werden. Beantragen Sie sofort Kurzarbeit. Neu kann auch für Lernende, Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen, Temporärarbeiter/innen und arbeitgeberähnliche Angestellte (z.B. GesellschafterInnen einer GmbH) Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden. Das Formular für die Beantragung von Kurzarbeit finden Sie hier. (Achtung: Bei Kündigungen entfällt der Anspruch auf Kurzarbeit.)
Beantragen Sie zudem ein Zahlungsaufschub für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.

Ich kann offene Rechnungen und die Miete nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun?
Rechnungen an andere private Unternehmen oder auch Mieten sollen soweit möglich immer bezahlt werden, da sonst die anderen ein Liquiditätsproblem bekommen. Zudem riskieren Sie, dass Ihnen der Mietvertrag gekündigt wird und Sie betrieben werden. (Bei den Betreibungen wurde zwar bis 4. April 2020 einen Rechtsstillstand angeordnet. Was die Betreibung aber nicht verhindert, sondern nur verzögert.)
Ist eine Zahlung nicht möglich, nehmen Sie sofort Kontakt mit Vermieter, Lieferanten etc. auf und ver-suchen Sie, eine Stundung oder Teilzahlung zu vereinbaren. Wenden Sie sich zudem an Ihre Hausbank, um einen Überbrückungskredit zu erhalten. Der Bundesrat und der Regierungsrat haben alle Geschäftsbanken aufgerufen, nun Darlehen möglichst schnell und unbürokratisch zu gewähren, und hierfür eine Kreditausfallsgarantie übernommen.
Kontaktieren Sie neben Ihrer Hausbank auch ihren Branchenverband, da dieser allenfalls eine Institution für Darlehen führt. So gibt es zum Beispiel die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), für die Gastronomie Gastroconsult oder die Metzger-Treuhand. Der Bund unterstützt nun die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH zusätzlich mit 5.5 Millionen Franken.
Zudem: Zahlungsfristen bei Rechnungen vom Kanton Zürich wurden auf 120 Tage verlängert (auch selbständige Anstalten des Kantons sowie Energieversorger von Kanton und Gemeinden zählen dazu).

Was mache ich als Selbständige/r, wenn ich mir meinen Lohn nicht mehr auszahlen kann?
Wenn der Lohnausfall direkt auf eine Massnahme des Staates zurückzuführen ist (Schulschliessungen, ärztlich verordnete Quarantäne, Schliessung eines öffentlich zugänglichen Betriebes) hat man neu Anspruch auf Erwerbsersatz (EO). Kontaktieren Sie dafür Ihre AHV-Ausgleichskasse.
Falls Sie keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach einem Überbrückungskredit. Der Bundesrat und der Regierungsrat haben alle Geschäftsbanken aufgerufen, nun Darlehen möglichst schnell und unbürokratisch zu gewähren und hierfür eine Kreditausfallsgarantie übernommen.
Kontaktieren Sie neben Ihrer Hausbank auch ihren Branchenverband, da dieser allenfalls eine Institution für Darlehen führt. So gibt es zum Beispiel die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), für die Gastronomie Gastroconsult oder die Metzger-Treuhand. Der Bund unterstützt nun die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH zusätzlich mit 5.5 Millionen Franken.
Falls der Erwerbsersatz nicht greift und die Hausbank und der Branchenverband nicht helfen können, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Das kommunale Sozialamt ist der Partner für die Regierung für ausserordentliche Unterstützung des Kantons Zürich für Selbstständigerwerbende und Personen in vergleichbaren Lagen. Wenn alle Stricke reissen, können Sie beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde auch Sozialhilfe beantragen.
Selbständigerwerbende im kulturellen Bereich erhalten allenfalls zusätzliche Unterstützung aus dem kantonalen Lotteriefonds und vom Bund. Kontaktieren Sie dafür die Fachstelle für Kultur des Kantons Zürich. Es können auch Entschädigungen für Veranstaltungsausfälle zurückgefordert werden.

Meine Steuerrechnung ist fällig, kann diese aber derzeit nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Bei definitiven Steuerrechnungen wird eine Stundung ermöglicht: Sie können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Sie können zudem eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern fürs Jahr 2020 beim kantonalen Steueramt verlangen.
Auch für die Mehrwertsteuer, Zölle und weitere Abgaben können Sie beim Steueramt eine Stundung beantragen und müssen hierfür auch keine Verzugszinsen mehr bezahlen.
Zudem: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung wurde bis 31. Mai 2020 verlängert.

Erstellt am 20.3.2020 von der FDP Kanton Zürich.

Hier finden Sie diese Informationen noch als PDF.